AGB ping!

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Durch Ausfüllen der Anmeldemaske zur Bestellung von Ping! auf der Homepage von Ping! (der „Provider“) anerkennt der Kunde („Kunde“) vorbehaltlos die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“).

Der Provider behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.
Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite in
Kraft.

Software as a Service (SaaS) – Vertrag
1.
Der Provider erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das
Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.
2.
Gegenstand des Vertrages ist:
a.
die Überlassung von Software des Providers zur Nutzung über das
Internet und
b.
die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting)

Softwareüberlassung
1.
Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die
Softwarelösung “Ping!“ in der jeweils aktuellen Version über das
Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck
speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das
Internet für den Kunden erreichbar ist.
2.
Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch
laufende Updates und Upgrades verbessern.
3.
Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und
beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler.
Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche
Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so
dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.

Nutzungsrechte an der Software
1.
Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht
übertragbare Recht ein, die Software „Ping!“ während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.
2.
Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern
dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website
ausdrücklich erlaubt ist. Verboten ist insbesondere die auch nur
vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf
Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware
(Arbeitsspeicher ausgenommen).

Data-Hosting
1.
Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf
einem Server zur Speicherung seiner Daten.
2.
Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das
Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.
3.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten
teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu
überlassen.
4.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu
speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen
geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
5.
Der Provider ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten
geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur
Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu
treffen.
6.
Aufgrund der COVID-Vorgaben werden Daten, die älter als 14 Tage sind, gelöscht.
7.
Unter Vorbehalt von Punkt 6: Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Provider während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein
Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe der Daten
erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern
oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf die zur Verwendung/Nutzung der Daten geeignete Software.
8.
Unter Vorbehalt von Punkt 6: Nach Kündigung des Vertrages ist der Kunde noch während eines Monats
(ab Kündigungstermin) berechtigt die Herausgabe seiner Daten unter den
Bestimmungen von Ziff. 6 vorstehend zu verlangen. Der Provider ist nicht
verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu
speichern.
Support & Kundendienst
1.
Der Provider wird Anfragen (per E-Mail, Chat oder telefonisch) des Kunden zur
Software „Ping! Gästekontakt“ und weiteren SaaS-Diensten innerhalb der auf der
Website pingpower veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich
nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich
beantworten.

Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
1.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der
vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Massnahmen, die der
Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur
dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der
Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist.

2.
Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich.
Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag
08:00- 19:00 Uhr. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist
nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt – erfolgt die Wartung in
der Regel binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den
Kunden. Der Provider wird den Kunden über die Wartungsarbeiten
rechtzeitig verständigen und diese schnellst möglich durchführen.

3.
Die Verfügbarkeit des einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99,5% im
Jahresdurchschnitt.

Pflichten des Kunden
1.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software
durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der
Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des
Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter
anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw.
Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
2.
Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der
SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der
Verpflichtung des Providers zur Datensicherung – verantwortlich.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe
auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu
dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme
einzusetzen.
4.
Der Kunde hat den Provider unverzüglich von jeder unbefugten
Verwendung „User ID“ und Passwort oder anderweitigen Angriffen auf die
Sicherheit zu unterrichten. In solchen Fällen wird der Provider im
Einvernehmen mit dem Kunden die „User ID“ und Passwort des Kunden
ändern.
5.
Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem
Ermessen des Providers für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit
der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind.

Entgelt
1.
Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Softwareüberlassung
und das Data-Hosting das gemäss seinem Abo vereinbarte Entgelt zzgl.
gesetzlicher MwSt. zu bezahlen
2.
Der Provider wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich
geschuldete Entgelt übersenden.
3.
Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den
Kunden jeweils zum nächst möglichen Kündigungstermin eine Anpassung
der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche
Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die
Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den
geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit
einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
Das Vertragsverhältnis endet automatisch nach 3 Monaten. Dann fragt der Provider für eine allfällige Verlängerung nach.

Gewährleistung/Haftung
1.
Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der
SaaS-Dienste Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.
2.
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die
auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem
Provider sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher
Rechtsverletzungen entstehen.
3.
Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt,
wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten
rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter
Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt
insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte
den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von
der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die
Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.
4.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Provider jegliche
Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die
Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten und für
den Verlust von Daten und Gewinnentgang aus (einschliesslich für
Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden der
direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software „Ping! Gästekontakt“ entsteht.
5.
In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die
gegenseitige Haftung der Vertragsparteien auf den Betrag der
monatlichen Zugangsgebühren in den letzten zwölf Monaten vor
Entstehung des Schadens beschränkt.

Laufzeit/Kündigung/Auflösung
1.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung
durch den Kunden.
2.
Die Vertragslaufzeit entspricht der zwischen dem Endkunden und Ping! vereinbarten Laufzeit. Diese entspricht dem im Voraus in Rechnung
gestellten Leistungszeitraum.
3.
Monatsabos werden auf 3 Monate abgeschlossen, enden danach und können vom Kunden verlängert werden.
4.
Jahresabos werden für die Zeitdauer von einem Jahr abgeschlossen. Sofern
der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigt,
verlängert sich das Abo jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die
Rechnungsstellung des Jahresabos erfolgt jährlich im Voraus.
5.
Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den
Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung
dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor,
a.
wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels
Aktiven eingestellt wurde;
b.
wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem
Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem
Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist
von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung
erfolglos gemahnt wurde;
c.
wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste
schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte,
gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
d.
bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung
krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen
durch den Kunden.
Geheimhaltung
1.
Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung,
Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten
vertraulichen Vorgänge, insbesondere Namen von Gästen, Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese
Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende
Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten,
sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist.

Datenschutz
1.
Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein
Einverständnis zur ping! Datenschutzerklärung jeweils in der
aktuell gültigen Fassung. Diese sind permanent auf der Homepage von
ping! Gästekontakt aufgeschaltet. Der Kunde erklärt, diese Dokumente zu kennen.

Immaterialgüterrechte
1.
Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software
„ping!“, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen
verbleiben im Eigentum des Providers.

Mitteilungen
1.
Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes
wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an
die bei der Registrierung des Kunden bzw. auf der Homepage des
Providers angegebene Adressen zu richten. Die Übersendung via Fax oder
E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Mitteilungen des
Providers an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-
Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung.
2.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner
Adressenänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben,
widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen
Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

Salvatorische Klausel
1.
Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der
vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so
umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt
für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein
sollten.

Gerichtsstand & Rechtswahl
1.
Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus
diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen
Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen
Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).

2.
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses
Vertragsverhältnisses entstehen, wird Horgen als ausschliesslicher
Gerichtsstand vereinbart.

Ping! ist ein Internetdienst der:
VOIMA gmbh
Eggweg 9a
8810 Horgen
Schweiz

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